In jedem Fach erbringen die Studierenden – laut Studienordnung – im zweiten Schulpraxisjahr eine schulpraktische Leistung. Jede schulpraktische Leistung ist im Umfang von maximal zwei Unterrichtsstunden an der Praktikumsschule zu erbringen.
Zweijährige Ausbildung (EG2, E/IT2, M/IT2, EW):
zwei schulpraktische Leistungen
Vierjährige Ausbildung (EG/IT4):
drei schulpraktische Leistungen
Bedeutung
Für die Studierenden
Die Leistungen geben den Studierenden eine Rückmeldung über die erworbenen schulpraktischen Kompetenzen.
Für die Prüfungszulassung
Aus den Noten der schulpraktischen Leistungen wird der Mittelwert gebildet (Teiler: 2 oder 3). Dieser muss mindestens der Note „ausreichend“ entsprechen, damit die Studierenden zur pädagogisch-didaktischen Abschlussprüfung zugelassen werden.
Zeiträume
Bitte planen Sie die schulpraktischen Leistungen zwischen den Weihnachts- und Osterferien.
Vorschlagsliste
Bitte füllen Sie die Vorschlagslisten mit den benannten Zweitprüferinnen oder Zweitprüfer für die Abnahme der schulpraktischen Leistungen bis 12.12.2024 aus und schicken Sie diese per
E-Mail an die zuständigen Lehrkräfte für die Schulpraxisorganisation.
Vorgehensweise
Ausgabe des Themas
4 Wochen vor der schulpraktischen Leistung erfolgt die Aushändigung des Formulars „Informationen zur schulpraktischen Leistung“ gegen Unterschrift an die Studierenden. Die Ferien zählen mit!
Das Informationsblatt zur schulpraktischen Leistung bitte per E-Mail an die Lehrkräfte der Schulpraxisorganisation schicken!
Ausarbeitung und Abgabe der schriftlichen Unterrichtsvorbereitung
Die schriftliche Unterrichtsvorbereitung wird am Staatsinstitut in den Fachdidaktiken grundgelegt.
Im Gegensatz zum Lehrversuch erstellen die Studierenden die schriftliche Unterrichtsvorbereitung ohne Hilfe der Praktikumslehrkräfte oder von Dozenten des Staatsinstituts.
Eine Woche vor der schulpraktischen Leistung ist eine schriftliche Ausarbeitung bei der Praktikumslehrkraft abzugeben. Die Studierenden haben die Erklärung unterschrieben, dass sie die Unterrichtsvorbereitung ohne fremde Hilfe angefertigt haben.
Rückmeldungen zur schriftlichen Unterrichtsvorbereitung erfolgen nicht vor dem gehaltenen Unterricht (Ausnahme: Grobe Materialverschwendung oder Missachtung der Sicherheitsvorschriften). Am Tag der schulpraktischen Leistung ist eine weitere schriftliche Ausarbeitung für die Lehrkraft der Zweitprüfung von den Studierenden bereitzulegen.
Abnahme von schulpraktischen Leistungen
Grundlage der Notenbildung ist der gehaltene Unterricht. Nur, wenn die Unterrichtsdarbietung nicht eindeutig einer Notenstufe zugeordnet werden kann, ist die Qualität der schriftlichen Unterrichtsvorbereitung in die Bewertung mit einzubeziehen.
Nach der schulpraktischen Leistung hat der/die Studierende Gelegenheit, sich zum gehaltenen Unterricht zu äußern.
Die Note wird von den beiden Lehrkräften mit Hilfe der Bewertungskriterien ermittelt. Sie wird der/dem Studierenden unmittelbar nach der Bewertung und der Niederschrift durch die Praktikumslehrkraft mitgeteilt. Auf Nachfrage wird eine Begründung der Note (siehe Niederschrift) gegeben (keine Diskussion). Die weiteren Mitglieder der Praktikumsgruppe nehmen nicht an der Notenbekanntgabe teil.
Die Niederschrift über die schulpraktische Leistung bitte unmittelbar nach dem gehaltenen Unterricht per E-Mail an das Staatsinstitut schicken:
abteilung3@staatsinstitut.de
Prüfungsablauf (Kurzfassung)
Wichtig: Eine Nachbesprechung oder Diskussion findet nicht statt, auch nicht in der Schulpraxisgruppe.
Die Amtsverschwiegenheit ist zu wahren.
Schriftlich ausgearbeitete schulpraktische Leistungen bitte unmittelbar nach der Durchführung des Unterrichts im PDF-Format an die Lehrkräfte der Schulpaxisorganisation senden. Bitte beachten Sie dabei unbedingt das Format des Dateinamens - siehe Beispiel:
SPL_Fach_Vorname_Nachname_2025.pdf