Wöchentliches Praktikum in den Stundentafeln (Studienordnung ZAPO_F I)
Zweijährige Ausbildung (EG, E/IT, M/IT)
Im 1. und 2. Studienjahr:
2 Unterrichtsstunden + 1 Nachbesprechungsstunde pro Fach, d. h. wöchentlich 6 Stunden
Erweiterungsfach (EW IT)
3 Unterrichtsstunden + 1 Nachbesprechungsstunde im Fach IT, d. h. wöchentlich 4 Stunden
Vierjährige Ausbildung (EG/IT)
Im 3. und 4. Studienjahr:
2 Unterrichtsstunden + 1 Nachbesprechungsstunde pro Fach. Der Schulpraxiszeitraum ist verkürzt (bis zu den Pfingstferien), da die Studierenden danach in 3 Fächern fachliche Abschlussprüfung haben.
Schulpraxisgruppen
Die Schulpraxisgruppen bestehen aus ca. 4 Studierenden, die meistens Fahrgemeinschaften bilden. Die Zusammensetzung ist heterogen d. h. in den Schulpraxisgruppen sind Studierende aus der zwei- und vierjährigen Ausbildung und aus den beiden Schulpraxisjahren. Dies ermöglicht ein Lernen voneinander.
Beispiel für die Fächer Ernährung und Gestaltung:
Anwesenheitspflicht
Die Studierenden sind zum regelmäßigen Besuch der Schulpraxis verpflichtet. Im Krankheitsfall ist eine Abmeldung über den Dienstweg an der Schule (Sekretariat), am Staatsinstitut (Sekretariat) und bei der zuständigen Lehrkraft für die Schulpraxisorganisation notwendig.
Wichtig
Bitte melden Sie jede Fehlzeit oder Unregelmäßigkeit (z. B. Unpünktlichkeit) bei den Lehrkräften für die Schulpraxisorganisation. Nach dem 3. Fehltag wird seitens des Staatsinstituts ein Attest eingefordert.
Ausfall der Praktikumslehrkraft - Vorgehensweise
Die Praktikumslehrkraft organisiert eine Hospitation bei einer Lehrkraft an der Schule. Sollten Sie keine Ersatz-Hospitation anbieten können, melden Sie sich bitte per Mail bei den zuständigen Lehrkräften für die Schulpraxisorganisation (siehe unten). Diese kümmern sich um eine Vertretung.
Ansprechpartner Schulpraxisorganisation
Ernährung und Gestaltung: | anne.voelkel@staatsinstitut.de |
Informationstechnik: | werner.schoener@staatsinstitut.de |
Englisch: | udo.kratzer@staatsinstitut.de |
Musik: | monika.huemmer@staatsinstitut.de |
Wichtig
Jede Vertretung muss aus versicherungstechnischen Gründen mit den zuständigen SchulpraxisorganisatorInnen per
E-Mail abgesprochen werden. Arbeitsaufträge fürs Homeoffice sind nicht zulässig.